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Im Sinne des Patienten - Die Ethikkomitees im Alfried Krupp Krankenhaus

Heutzutage ist sehr viel in der modernen Medizin möglich. Doch ist es auch immer ethisch vertretbar? Sind mögliche Therapien auch tatsächlich immer sinnvoll?

Immer öfter stehen Behandlungsteams, Patienten und deren Angehörige vor schwierigen ethischen Konflikten und Dilemmata. Diese Fragen besprechen die Beratungsgremien am Alfried Krupp Krankenhaus in Rüttenscheid und Steele und beraten in ethischen Konfliktsituationen. 

Ethikkomitee Rüttenscheid

Prof. Dr. rer. nat. Rolf Diehl
Psychologischer Dienst 
Klinik für Neurologie
Vorsitzender 

Telefon 0201 434-1
Telefax 0201 434-2399
ethikkomitee@krupp-krankenhaus.de

Das Ethikkomitee wird von der Betriebsleitung für jeweils drei Jahre benannt und besteht zur Zeit aus folgenden Personen:

Prof. Dr. rer. nat. Rolf Diehl
Psychologischer Dienst 
Klinik für Neurologie
(1. Vorsitz)

Thomas Urban
Schmerz- und Pflegedienst
(2. Vorsitz)

Melanie Christ
Hospizdienst

Michael Finzi
Facharzt
Klinik für Onkologie, Gastroenterologie und Hämatologie

Michaela Friedrich-Sikorski
Hospizdienst

Silke Haubold
Praxisanleitung

Dr. med. Ingrid Hömberg
Assistenärztin
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Milena Lunau
Sozialdienst

Julia Luisa Mellis
Assistenärztin
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Marie Luise Osthoff
Sozialdienst

Claudia Pelz
Praxisanleitung

Andreas Scharnowski
Pflegedienst
Organisatorische Leitung

Maria Simovic
Katholische Seelsorge

Max Strecker
Evangelische Seelsorge

Die Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind für die Moderation Ethischer Konsile besonders geschult. 

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Ethikkomitee Steele

Jens Klöckener
Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Fachkrankenpfleger
1. Vorsitzender

Telefon 0201 805-0
Telefax 0201 503-588
ethikkomitee-steele@krupp-krankenhaus.de

Im Klinischen Ethikkomitee arbeiten Mitarbeiter aus allen klinischen und nicht-klinischen Bereichen des Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Steele mit. Das Komitee wird von der Geschäftsführung für jeweils drei Jahre bestätigt und besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Karin Praske
Fachkrankenschwester für Anästhesie- und Intensivpflege
1. Stellvertretende Vorsitzende

Wenke Bartholdi
Evangelische Seelsorge
2. Stellvertretende Vorsitzende

Beate Bichbeimer
Stellvertretende Leitung Station 1C

Myriam Gerling
Katholische Seelsorge

Anne Förster
Sozialdienst

Jürgen Pajonk
Leitung Psychologischer Dienst

Nicole Runnebom
Fachkrankenpflegerin für Anästhesie und Intensivpflege

Anke Wellmann
Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Denise Zens
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Station 5

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Was ist eine Ethische Fallbesprechung?

Die Ethische Fallbesprechung (auch Ethisches Konsil) ist ein Angebot für Mitarbeiter, Patienten und Angehörige in ethisch schwierigen Situationen während der medizinischen und pflegerischen Therapie. Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen für alle an der Behandlung Beteiligten zunehmend ethische Entscheidungskonflikte auf. Dabei ist die wichtigste Frage, welche Maßnahmen für die betroffenen Patienten vor dem Hintergrund ihrer individuellen Werteüberzeugungen am besten sind.

Wird ein ethisches Problem vermutet, kann eine Ethische Fallbesprechung initiiert werden. Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn

  • der mündlich oder schriftlich geäußerte Wille des Patienten bzw. sein mutmaßlicher Wille nicht ausreichend berücksichtigt zu werden scheint,
  • Interessens- oder Wertekonflikte aller Beteiligten bei der Behandlung eines Patienten auftreten,
  • Entscheidungen über Therapiemaximierung oder Therapiebegrenzung bei Erkrankungen mit sehr schlechter Prognose anstehen,
  • angesichts einer schlechten Prognose eine unterschiedliche fachliche Einschätzung im Hinblick auf die Lebensqualität besteht,
  • trotz langer Behandlung eine Verschlechterung oder keine Besserung des Gesundheitszustandes eintritt und dadurch Zweifel an dem Sinn der medizinischen Maßnahme auftreten,
  • oder wenn zu befürchten ist, dass nach der medizinischen Behandlung bleibende körperliche oder geistige Schäden Fragen an die Lebensqualität aufwerfen.

Das Klinische Ethikkomitee versteht sich als Beratungsgremium im Krankenhaus, das schnell und zeitnah zusammen kommt mit dem Ziel, in konkreten ethischen Konfliktfällen im klinischen Alltag die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Letztverantwortung liegt beim behandelnden Arzt.

Wie kommt eine Ethische Fallbesprechung zustande?

Eine Ethische Fallbesprechung kann von allen an der medizinisch-pflegerischen Behandlung beteiligten Personen einschließlich des Patient und der Angehörigen angefragt werden. Wer eine ethische Beratung wünscht, meldet bei einem Mitglied des Ethikkomitees den Bedarf einer Ethischen Fallbesprechung an. Jede Anfrage wird auf Wunsch vertrauliche behandelt und von Mitgliedern des Ethikkomitees geprüft.

Das Komitee entscheidet über die Durchführung und initiiert dann zeitnah ein Beratungsgespräch unter Hinzuziehung beteiligter Personen zum Beispiel Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorge und Therapeuten. Die Moderation der Ethischen Fallbesprechung übernimmt ein Mitglied des Ethikkomitees. Als Ergebnis der Beratung gibt das Gremium eine Empfehlung an den behandelnden Arzt und informiert den Antragsteller. 

Wie läuft eine Ethische Fallbesprechung ab?

Die ethische Fallbesprechung wird nach den Regeln der  „Nimweger Methode“ ausgeführt. Folgende Bereiche werden zusammengetragen und strukturiert diskutiert:

  • Formulierung des ethischen Problems
  • Zusammentragen der relevanten medizinischen und pflegerischen Gesichtspunkte, sowie der entsprechenden weltanschaulichen, religiösen, sozialen und rechtlichen Aspekte
  • Bewertung der Situation
  • Wohlbefinden des Patienten Autonomie des Patienten Verantwortlichkeit von Ärzten, Pflegenden und anderen betreuenden Personen
  • Beschlussfassung / Empfehlung

Am Schluss des Beratungsprozesses steht eine Empfehlung. Über jede Ethische Fallbesprechung wird ein Protokoll angefertigt.