
Elektronische Patientenakte (ePA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Patientinnen und Patienten,
die gesetzlichen Krankenversicherungen haben für jeden ihrer Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt. Dort sind Ihre Befunde und Dokumente sowie die Medikation digital erfasst und abgelegt. Die ePA verbessert die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen − sie vernetzt Ihre behandelnden Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser sowie alle anderen medizinischen Einrichtungen miteinander.
Alles im Blick für Ihre Gesundheit
Mit der ePA erhalten Heilberufler einen besseren Überblick über Ihre Krankengeschichte. Relevante Dokumente wie Arztbriefe inklusive erforderlicher Befunde oder Impfungen werden kontinuierlich in Ihrer ePA gespeichert.
Ihr Vorteil: Die Behandlung kann besser abgestimmt werden – besonders bei mehreren behandelnden Einrichtungen oder Fachrichtungen.
Wichtige Dokumente – digital statt Papier
Sie müssen Dokumente nicht mehr in Papierform aufbewahren. Denn in der ePA sind diese digital hinterlegt.
Vorteil: Nichts geht verloren – und Sie haben jederzeit Zugriff, ohne Unterlagen mitbringen zu müssen.
Sicheres Medikationsmanagement
In der Medikationsliste der ePA sind alle elektronischen Rezepte (E-Rezepte) automatisch hinterlegt, die Ihnen seit Start der ePA verordnet worden sind bzw. die Sie eingelöst haben.
Vorteil: Ihre aktuelle Medikation ist übersichtlich dokumentiert – das hilft, unerwünschte Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Volle Kontrolle über Ihre Daten
Sie können im Behandlungsfall dem medizinischem Personal Zugriff auf Ihre ePA geben. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte in der Einrichtung einlesen lassen. Oder Sie verwalten Ihre ePA individuell über die ePA-App Ihrer Krankenkasse.
Vorteil: Höchste Transparenz – Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten, können aber im Behandlungsfall gezielt Zugang gewähren.
Datensicherheit auf höchstem Niveau
Die ePA erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Ihre Daten werden auf deutschen Servern gespeichert und unterliegen den strengen europäischen Datenschutzrichtlinien (DSGVO).
Vorteil: Ihre Gesundheitsinformationen sind bestmöglich geschützt.
Nutzung der ePA im Alfried Krupp Krankenhaus
Das Alfried Krupp Krankenhaus nutzt an allen Standorten die ePA, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet: Die mit Ihrer Versorgung befassten Mitarbeitenden können die in Ihrer ePA gespeicherten Informationen einsehen und gegebenenfalls in unsere medizinische Dokumentation kopieren. Ihre behandlungsrelevanten Befunde, wie Laborwerte, Bildgebung und Berichte zu operativen oder konservativen Maßnahmen zu Ihrer stationären Behandlung, werden in zusammengefasster Form im Arztbrief in Ihrer ePA bereitgestellt. Erstellen wir im Rahmen Ihrer ambulanten bzw. Notfall-Behandlung einen Arztbrief, stellen wir diesen in Ihre ePA ein.
Die Ausnahmen: Wann können wir die ePA weder lesen noch schreiben?
- Sie haben der ePA gegenüber Ihrer Krankenkasse grundsätzlich widersprochen.
- Sie haben unsere Einrichtungen in Ihrer ePA-App blockiert (Informationen über die ePA-App erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse).
- Sie haben uns bei der Aufnahme erklärt, dass Sie für die aktuelle Behandlung der Nutzung der ePA durch uns widersprechen.
- Sie sind privat krankenversichert: Die privaten Krankenversicherungen können ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten und dafür eine ePA-App zur Verfügung stellen. Privatversicherte können sie freiwillig nutzen und sich für die ePA registrieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob sie die ePA anbietet.
Bei weiteren Fragen zur ePA oder zur Freigabe Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier: