Grundsatzerklärung zur Vermeidung von Sorgfaltspflichtverletzungen in der Lieferkette
Wir,
- die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gemeinnützige GmbH
- die Evangelische Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH
- die Alfried Krupp Zentrum für Medizin und Rehabilitation gemeinnützige GmbH
- die Hospiz Essen-Steele gemeinnützige GmbH und
- die Firma Kostbar GmbH,
sehen es als unsere unternehmerische Verantwortung an, innerhalb des Beschaffungsprozesses auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu achten.
Wir setzen geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltrechtliche Pflichten und tragen dafür Sorge, dass im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen frühzeitig vorgebeugt wird. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten von Sklaverei und des (modernen) Menschenhandel sowie alle Formen von Diskriminierung. Diese Ansprüche, die wir an uns selbst stellen, sind gleichzeitig die Erwartungen an unsere Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des geltenden Arbeitsschutzes, dem Prinzip der Lohngerechtigkeit sowie zum Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Beschäftigten.
Zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferketten haben wir ein Risikomanagement etabliert und dieses in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert. Unser Risikomanagement wird kontinuierlich weiterentwickelt. Wir werden jährlich und anlassbezogen eine Risikoanalyse durchführen. Wird im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt, dass eine Verletzung gegen Menschenrechts- oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, werden wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzungen zu minimieren.
Bei der Auswahl unter anderem unserer Lieferanten, Handwerksbetriebe und Dienstleister achten wir neben der ökonomischen Komponente auch auf sozial und nachhaltige Gesichtspunkte. So setzen wir die Sorgfaltspflichten, wie das Achten der Menschenrechte und die Verpflichtung zum Umweltschutz sowie der Nachhaltigkeit als Grundbedingung für eine geschäftliche Beziehung voraus. Bei etwaigen Verstößen werden wir angemessene Reaktionsmaßnahmen treffen.
Durch angemessene Präventionsmaßnahmen stellen wir sicher, dass mögliche Verstöße der Sorgfaltspflichten entdeckt werden, bevor sie geschehen. Weiterhin werden unternehmensinterne geschäftsbereichs- und fachbezogene Regelwerke kommuniziert, die Verstöße präventiv entgegentreten. Ergänzend werden intern regelmäßig Schulungen durchgeführt.
Mithilfe eines eingerichteten anonymen Beschwerdeverfahrens ist es für Beschäftigte, Zulieferer und Dritte jederzeit möglich uns auf mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße entlang unserer Lieferkette zu melden. Die eingehenden Meldungen werden vertraulich behandelt. Allen Hinweisen wird nachgegangen. Bei bestätigten Verdacht werden angemessene Abhilfemaßnahmen veranlasst.
Wir sind bestrebt unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Die Wirksamkeit der beschriebenen Maßnahmen wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft.
Essen, den 01.01.2024
gez.
Dr. med. Günther Flämig
Geschäftsführung, MBA