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Informationen rund um das Thema Wahlleistungen

Sie möchten Wahlleistungen in Anspruch nehmen? Alle Informationen über Wahlleistungen und Kosten sowie die Angaben, die Sie, Ihr gesetzlicher Vertreter oder Ihr Angehöriger auf der Wahlleistungsvereinbarung machen müssen, finden Sie hier.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Patientenmanagement gern zur Verfügung.

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderzahlungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten oder, bei bestehendem Klinikcardverfahren, von seiner privaten Krankenversicherung zu bezahlen. Der Patient kann bei den Wahlleistungen entscheiden, ob er wahlärztliche Leistungen und/ oder ein Wahlleistungszimmer wählt.

Diese Wahlleistungen sind mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart und werden ebenfalls von der Bundesknappschaft (für A II S-Versicherte), entsprechend des Versicherungsumfanges übernommen.

Die Postbeamtenkrankenkasse B übernimmt den Zuschlag für das Zweibettzimmer grundsätzlich nicht. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten kann die Kosten für das Zweibettzimmer bei Zuzahlung eines geringfügigen Eigenanteils übernehmen.

Die Beihilfe übernimmt den Zuschlag für das preisgünstigste Zweibettzimmer (Regelleistung ist zu beachten) zu dem entsprechenden Anteil. Da die Unterbringung auf einer Regelstation ebenfalls im Zweibettzimmer stattfindet ist eine Kostenübernahme im Einzelfall mit der Beihilfestelle im Voraus zu klären. Es besteht die Möglichkeit einer Differenzrechnung, wobei das Zweibettzimmer Ihrer Versicherung und die Differenz Ihnen persönlich in Rechnung gestellt wird.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme der Beihilfe finden Sie hier.

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Was sind wahlärztliche Leistungen?

Wahlärztliche Leistungen bedeutet, dass der Patient sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der leitenden Ärzte des Krankenhauses/ Wahlärzte einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukauft.  

Selbstverständlich erhält der Patient auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Service Patientenmanagement/ Wahlleistungsmanagement

Im Rahmen der Aufnahme fehlt mitunter die Ruhe, alle Formulare und Verträge gründlich zu lesen und zu verstehen. Wenn Sie einen Wahlleistungsvertrag (Chefarztbehandlung und/ oder Ein-/Zweibettzimmer) unterschrieben haben, denken Sie daran, dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können, falls Ihre private Versicherung beziehungsweise private Zusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt. 

Bitte achten Sie gerade bei dem Wahlleistungsvertrag auf genaue Angaben und kreuzen Sie Ihre Wünsche entsprechend an. Vergessen Sie bitte auf allen Vertragsunterlagen nicht das Datum des Aufnahmetages und Ihre Unterschrift, da die Verträge sonst leider nicht gültig sind. 

Unser Wahlleistungsmanagement erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Falls Sie unsicher sind, ob bei Ihrer Aufnahme alles richtig erfasst und Ihre Wünsche berücksichtigt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Aufnahme. Ihre Änderungswünsche und Korrekturen nehmen wir gerne auf, so dass bei Rechnungserstellung nach Ihrer Entlassung keine Fehler entstehen.

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Was leisten wir für Sie?

Wir klären Sie zu den Verträgen auf und beraten Sie ausführlich. Dies entweder direkt bei Ihrer geplanten Aufnahme oder, falls Sie als Notfall aufgenommen wurden, kommen wir persönlich bei Ihnen vorbei. Wir geben Ihnen Hilfestellungen beim Ausfüllen der abzuschließenden  Verträge  und Sie erhalten immer eine Kopie sämtlicher Verträge für Ihre Unterlagen.

Unsere Mitarbeiter in der Aufnahme erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr.

Alfried Krupp Krankenhaus
Rüttenscheid
Telefon 0201 434–41845

Alfried Krupp Krankenhaus
Steele
Telefon 0201 805-1919

Aufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus

Begleitpersonen sind uns herzlich willkommen. Auch hier ist uns der Wunsch des Patienten wichtig. Die Kosten für die gleichzeitige Aufnahme einer Begleitperson werden von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn diese aus medizinischen Gründen für die Behandlung notwendig ist. 
Der Krankenhausarzt muss bestätigen, dass die Aufnahme der Begleitperson für den Heilerfolg unabdingbar ist. Das kann auch schon der einweisende Hausarzt anregen.

Aufnahme einer pflegebedürftigen Begleitperson
Gerade bei einem Notfall und der häuslichen Verpflichtung einen Angehörigen zu pflegen, kann dies zu einem großen Problem werden. Daher bieten wir in Notfällen auch die Aufnahme einer pflegebedürftigen Begleitperson an. Grundsätzlich veranlassen wir entweder am Tag der Aufnahme oder am nächsten Werktag einen Kontakt zwischen dem Patienten und unserem Sozialdienst.
Die Kosten belaufen sich für die Aufnahme einer pflegebedürftigen Begleitperson derzeit bei Pflegestufe 0 und 1 auf 75 Euro pro Tag, bei Pflegestufe 2 auf 90 Euro pro Tag und bei Pflegestufe 3 auf 150 Euro pro Tag. Diese Kosten sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Sie haben aber auf jeden Fall die Möglichkeit,   nachträglich einen finanziellen Ausgleich durch Verhinderungspflege bei der Pflegekasse zu beantragen.

Gut zu wissen
Bei vorliegender Pflegestufe steht dem pflegenden Angehörigen ein „Urlaub“ von vier Wochen zu. Diese vier Wochen sind mit einem Satz von 2400 Euro bewertet. Entweder kann das Geld direkt mit einer Kurzzeitpflegeeinrichtung abgerechnet werden oder der pflegende Angehörige kann das Geld bei der Pflegekasse abrufen und die „Vertretung“ selbst organisieren. 

Aufnahme einer medizinisch begründeten Begleitperson
Hier gibt es klare Vorgaben, wann eine Begleitperson medizinisch begründet ist. An diese muss sich das Krankenhaus halten und kann hier leider keine Ausnahmen machen. Wenn diese Gründe vorliegen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson zu einem Satz von 45 Euro pro Tag.

Zwingende medizinische Gründe zur Mitaufnahme einer erwachsenen Begleitperson gerade bei Kindern sind:

  • Ist das Kind noch nicht in der Schule, so werden die Kosten für Ihre Mitaufnahme von Ihrer Krankenkasse übernommen.
  • Ist das Kind zwischen sechs und acht Jahren alt, so übernehmen nur ein Teil der Krankenkassen die Kosten für Ihre Mitaufnahme.
  • Ist das Kind ein Schulkind über acht Jahren, werden nur in besonderen Fällen die Kosten für Ihre Mitaufnahme übernommen, beispielsweise einer erheblichen psychischen Beeinträchtigung des Kindes durch die Trennung von seinen Eltern, bei Patienten mit Kommunikationseinschränkungen (beispielsweise durch eine Behinderung oder ausgeprägte Angstzustände), oder falls ein Anleiten und Einüben der Begleitperson in bestimmter diagnostischer/ therapeutischer/ pflegerischer Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungserfolges notwendig ist.
  • Mütter gestillter Säuglinge
  • Eltern schwerbehinderter Kinder, bei denen eine effektive Behandlung nur in Anwesenheit einer Bezugsperson möglich ist.
  • Eltern von Kindern, die die deutsche Sprache gar nicht verstehen und bei denen eine effektive Behandlung nur in Anwesenheit einer Bezugsperson möglich ist.
  • Gefährdung der Durchführung medizinisch notwendiger Leistungen, zum Beispiel bei Trennung des Kindes von der Bezugsperson.
  • Ständiger Betreuungsbedarf des bedürftigen Patienten wegen schwerer Behinderung, der nicht vom Krankenhaus geleistet werden kann.
  • Die Begleitperson muss nicht mit dem Patient verwandt sein, allein entscheidend ist die Notwendigkeit aus medizinischen Gründen.
  • Eine vom Patienten angestellte und vertraute Pflegekraft kann ebenfalls Begleitperson sein, wodurch die Kontinuität der Pflege sichergestellt werden soll. Der Verdienst der Pflegekraft wird von der Krankenkasse nicht übernommen.

Aufnahme einer nicht medizinisch begründeten Begleitperson
Eine nicht medizinisch begründete Begleitperson kann in unserem Haus mit aufgenommen werden. Die Begleitung kostet für Unterkunft und Verpflegung 85 Euro pro Tag.  

Sollte die Aufnahme einer nicht medizinisch begründeten Begleitperson einmal nicht möglich sein und Sie möchten dennoch in der Nähe Ihres Angehörigen bleiben, können Sie im Althaus 1, direkt neben dem Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Rüttenscheid eines unserer Gästezimmer buchen.

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Preise für Wahlleistungen: Rüttenscheid

Diese Preise für Wahlleistungen gelten am Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Rüttenscheid

Wahlleistung Unterkunft

Einbettzimmer Komfort
(Stationen 6B, 6C, 5B, 5C, 5D) 
156 Euro pro Berechnungstag 

Zweibettzimmer Komfort  
(Station 5B, 5C, 5D)
79 Euro pro Berechnungstag


Wahlleistung Begleitperson 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson zusätzlich zum Preis des Einbettzimmers
(nur in Verbindung mit einem Einbettzimmer erhältlich)
85 Euro pro Tag 

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Preise für Wahlleistungen: Steele

Diese Preise für Wahlleistungen gelten am Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Steele

Wahlleistung Unterkunft

Einbettzimmer Komfort 
184 Euro pro Berechnungstag

Zweibettzimmer Komfort 
90 Euro pro Berechnungstag

 

Wahlleistung Begleitperson 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
85 Euro pro Berechnungstag

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Kontakt

Patientenmanagement und Organisationsentwicklung

Alfried Krupp Krankenhaus
Rüttenscheid
Alfried-Krupp-Straße 21
45131 Essen

Anfahrt

Ansprechpartner Rüttenscheid
Celine Janasik
Telefon 0201 434-41845
Telefax 0201 434-2399
celine.janasik@krupp-krankenhaus.de 

Kontakt

Alfried Krupp Krankenhaus
Steele
Hellweg 100
45276 Essen

Anfahrt

Ansprechpartner Steele
Dagmar Zitschke
Telefon 0201 805-1919
dagmar.zitschke@krupp-krankenhaus.de