Zum 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. In der Pflegefachausbildung wurden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachperson“ zusammengeführt.
Ausgebildete Pflegefachpersonen sind dafür qualifiziert, Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege (stationäre Akutpflege), Kinderkrankenpflege (stationäre Akutpflege/ ambulante Akut- und Langzeitpflege) und Altenpflege (stationäre Langzeitpflege/ ambulante Akut- und Langzeitpflege) professionell zu pflegen und zu betreuen.
In der stationären Akutpflege sind Pflegefachpersonen für die Pflege von Menschen im Krankenhaus verantwortlich. In diesem Pflegesetting sind die Pflegenden in der Regel in einem Fachbereich oder in einer Funktionsabteilung tätig. Mögliche Einsatzfelder können die Chirurgie, die Innere Medizin, die Neurologie, die Kardiologie oder auch die Pädiatrie darstellen.
Die ambulante Akut- und Langzeitpflege zeichnet sich dadurch aus, dass die zu pflegenden Menschen in ihrem häuslichen Umfeld professionell gepflegt werden. Der Arbeitsalltag der Pflegefachpersonen findet in Privathaushalten der zu pflegenden Menschen und im Pflegestützpunkt des ambulanten Pflegedienstes statt.
In der stationären Langzeitpflege sind Pflegefachpersonen in Wohneinrichtungen, wie z.B. Pflegeeinrichtungen für alte Menschen oder Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung, tätig.