Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie

Fachweiterbildung

Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie

Alle Termine

01. November 2026, 09.00 Uhr

Die berufsbegleitende Fachweiterbildung zur anerkannten Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie basiert auf der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein- Westfalen, die ab 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Die Weiterbildung umfasst mindestens 720 theoretische sowie 1900 praktische Ausbildungsstunden und dauert 2 Jahre.

Pflegende im Intensivbereich und der Anästhesie müssen in der Lage sein, Veränderungen des Allgemeinzustandes von Patienten sicher und schnell zu erkennen und zielorientiert zu handeln. Ziel ist es, pflegewissenschaftliche, medizinische sowie bezugswissenschaftliche Erkenntnisse zu vermitteln, um durch eine erweiterte berufliche Handlungskompetenz Menschen in aktuell und potentiell bedrohlichen Lebenssituationen eigenverantwortlich zu versorgen. 

Der Erwerb einer erweiterten Fach- und Methodenkompetenz ist ebenso wichtig wie der Zuwachs an sozialkommunikativer und personaler Kompetenz, um Menschen in ihrem familiären, sozialen und kulturellen Umfeld wahrzunehmen und die Autonomie und Selbstbestimmung dieser Menschen zu berücksichtigen.

Wir würden uns freuen, Sie auf Ihrem beruflichen Weg zu begleiten und Ihnen die Möglichkeit eines kollegialen Austausches anbieten zu können.
 

Struktur der Weiterbildung

  • Theoretischer Unterricht
  • Praktische Weiterbildung
  • Lernen durch Skills und Simulationen


Leistungsnachweise und Prüfungen
Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen Modulprüfung ab. Diese bestehen aus schriftlichen Klausuren oder einer mündlichen oder praktischen Prüfung oder einer Hausarbeit. Der Arbeitsaufwand für die Weiterbildung und die Abschlussprüfung wird durch Credits entsprechend dem ECVET (European Credit System for Vocational Education and Training) beschrieben. Insgesamt werden 120 Credits vergeben. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.

Zugangsvoraussetzungen
Zugangsberechtigt sind Pflegefachkräfte, die eine Erlaubnis zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen besitzen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Altenpfleger*in
  • Pflegefachmann / Pflegefachfrau / Pflegefachperson
  • sowie Pflegefachkräfte, die mindestens 1 Jahr Berufspflegeerfahrung haben sowie sechs Monate entweder im Intensivpflege- oder Anästhesiebereich beschäftigt sind.

Der nächste Kurs startet am 1. November 2026. 

Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Formular.

Kontakt

Anmeldeformular

Ihre Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Fachweiterbildung beantworten Ihnen gerne

Jana Gehrmann
Leitung Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
Telefon 0201 805-1987
fachweiterbildung.ai@krupp-krankenhaus.de

Nadine Jaschkowitz
Kursleitung Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
Telefon 0201 805- 1935
nadine.jaschkowitz@krupp-krankenhaus.de 

Kursgebühren 
Die Lehrgangsgebühren umfassen:
extern: 6880 Euro pro Teilnehmer*in zzgl. Prüfungsgebühren 
intern: 6480 Euro pro Teilnehmer*in zzgl. Prüfungsgebühren
optional: 400 Euro pro Teilnehmer*in für ein ACLS-Provider-Zertifikat (AHA)

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zu zwei Wochen vor Kursstart kostenfrei. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Kosten an, wenn kein Ersatz benannt werden kann.
 

Veranstaltungs-Ort

Pflegeschule, Steele

Hellweg 94

45276, Essen

Pflegeschule
Steele