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Staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Operationstechnischen Assistenten/in (m/w/d) (OTA)

 

 

Ausbildung Krankenpflege / Krankenschwester. Jetzt bewerben

Was bedeutet OTA? OTA steht für Operationstechnischer Assistent oder Assistentin. Als OTA sind Sie Partner des Arztes im OP. Sie stellen medizinische Geräte, Instrumentarium und Medizinprodukte bereit und sorgen für einen schnellen und reibungslosen Ablauf des Eingriffs. Sie betreuen die Patienten vor, während und nach der Operation und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.

Neugierig geworden? Dann bewerben Sie sich für eine Ausbildung an der Schule für Operationstechnische Assistenten (OTA-Schule). Die Schule wird von einem Verbund verschiedener Krankenhäusern der Region gemeinsam getragen. Die Planung, Verwaltung und Organisation der Ausbildung übernimmt das Alfried Krupp Krankenhaus. Die Schule ist anerkannt nach den Empfehlungen der DKG.

Beginn der Ausbildung und Bewerbung

Die neuen Kurse starten jährlich im August. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen spätestens bis Januar ein. 

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung einfach unser Online-Karriereportal.

Für Rückfragen steht Ihnen Ines Sahli-Jerbi, OP-Leitung Rüttenscheid, unter Telefon 0201 434-41967 gern zur Verfügung.

 

Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung.
  • Für Krankenpflegepersonal kann die Ausbildung auf Antrag um zwölf Monate verkürzt werden, wenn mindestens eine Tätigkeit von sechs Monaten im Operationsdienst nachgewiesen ist.
  • Für Arzthelferinnen/Arzthelfer kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden, wenn eine zwölfmonatige Tätigkeit im Operationsdienst nachgewiesen werden kann und darüber hinaus eine Aufnahmeprüfung an einer OTA-Schule bestanden wird.

Form und Dauer der OTA-Ausbildung

  • Die staatlich anerkannte Ausbildung zur/m Operationstechnichen Assitenten/indauert drei Kalenderjahre
  • Mindestens 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
  • Mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung unter fachkundiger Anleitung an obligatorischen und fakultativen Einsatzplätzen
  • Für die OTA-Auszubildenden entstehen keine Ausbildungskosten

Gesamtübersicht der Unterrichtsverteilung (theoretischer und praktischer OTA-Unterricht)

Kompetenzschwerpunkt 1 | 1.000 Stunden
Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert durchführen.

Kompetenzschwerpunkt 2 | 360 Stunden
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen.

Kompetenzschwerpunkt 3  | 130 Stunden                                         
Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten.

Kompetenzschwerpunkt 4 | 120 Stunden
Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit übernehmen, berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen.

Kompetenzschwerpunkt 5 | 140 Stunden
Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten.

Kompetenzschwerpunkt 6 | 140 Stunden
Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, Kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren.

Kompetenzschwerpunkt 7 |  50 Stunden
In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerecht handeln.

Kompetenzschwerpunkt 8 | 160 Stunden
Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten.

Praktische Ausbildung

Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen

  • Viszeralchirurgie
  • Unfallchirurgie oder Orthopädie
  • Gynäkologie oder Urologie
  • Ambulantes Operieren(Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)
     

Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen

  • Thoraxchirurgie
  • Neurochirurgie
  • HNO
  • Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
  • Augenchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Operative Eingriffe bei Kindern
  • weitere Disziplinen
     

Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen

  • Pflegepraktikum
  • Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte
  • Anästhesie
  • Notaufnahme und Ambulanz
  • Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)
     

Abschlussprüfung

  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung
  • Praktische Prüfung

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen OTA-Schulträger-Verbandes (DOSV) e.V.

Kontakt zur Schule
Bärbel Hempel
Leitung OTA-Schule
Telefon 0201 434-2018
Telefax 0201 434-2811
baerbel.hempel@krupp-krankenhaus.de